AGB / AMB

Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen der HAKOS GmbH


1. Allgemeines
1.1 Diese Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen (im Folgenden AGB) sind Bestandteil jeglicher von uns geschlossener Verträge über Warenlieferungen. Einkaufsbedingungen des Kunden sind, soweit sie mit diesen AGB in Widerspruch stehen, für uns unverbindlich, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprochen haben.
1.2 Mündlich, fernmündlich oder elektronisch erteilte Aufträge nehmen wir ebenfalls nur unter Einbeziehung unserer jeweils geltenden AGB an. Der Kunde kann diese AGB unter der Webadresse www.hakos-system.de jederzeit aufrufen und mit Hilfe des Internetbrowsers ausdrucken oder auf seinem Rechner speichern.
1.3 Mit Abschluss des Liefervertrages, spätestens aber mit der Entgegennahme der Ware bzw. Leistung einer Teilzahlung, gelten diese Verkaufs- und Lieferungsbedingungen als von dem Kunden angenommen.


2. Preise und Zahlungsbedingungen
2.1 Unsere Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
2.2 Rechnungen sind sofort nach Zugang zur Zahlung fällig. Bei Einleitung eines gerichtlichen Mahn- oder Vollstreckungsverfahrens werden sämtliche noch offene Rechnungen, auch wenn für diese ein verlängertes Zahlungsziel vereinbart war, zur sofortigen Zahlung fällig.
2.3 Weitere Bestellungen werden bei Einleitung eines gerichtlichen Mahn- oder Vollstreckungsverfahrens nur noch gegen Vorauszahlung ausgeführt. Gleiches gilt bei Bekanntwerden von Umständen, welche die Kreditwürdigkeit des Kunden beeinträchtigen können.
2.4 Bei Überschreitung der Fälligkeit oder eines vereinbarten Zahlungsziels sind wir berechtigt, weitere Lieferungen nur gegen Vorauszahlung auszuliefern oder diese zurückzustellen oder abzulehnen. Vorgerichtliche Kosten, insbesondere Auskunfts- und Mahnkosten, können wir - unbeschadet des Nachweises höherer oder geringerer Kosten - pauschal mit 20,00 € pro Auskunft oder Mahnung geltend machen.
2.5 Aufrechnungen sowie die Ausübung von Zurückbehaltungsrechten gegenüber unseren Forderungen sind nicht gestattet, es sei denn, es handelt sich um unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen.


3. Angebot und Vertragsschluss bei Lieferungen
3.1 Unsere Angebote sind freibleibend, sofern kein gegenteiliger Vermerk darin enthalten ist. Mit Abschicken oder Abliefern der Ware und Ausgang der Auftragsbestätigung (e-Mail) nehmen wir das Angebot des Kunden an und der Kauf wird rechtskräftig geschlossen.


4. Versand der Waren, Gefahrübergang, Lieferservice
4.1 Bei Versand der Ware geht die Gefahr mit dem Absenden der Ware auf den Kunden über. Im Rahmen von Verbrauchsgüterkäufen im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches verbleibt es bei der gesetzlichen Regelung. Verzögert sich der Versand durch Verschulden des Kunden, so geht bereits mit der Meldung der Versandbereitschaft die Gefahr auf den Kunden über. Wir sind berechtigt, die Ware nach unserer Wahl auf Kosten und Gefahr des Kunden einlagern und gegen jedes Risiko versichern lassen. Der Versand erfolgt durch ein Transportunternehmen zu den dort geltenden Preisen. Diese werden dem Kunden in Rechnung gestellt.
4.2 Die Abgabe der Ware versteht sich in handelsüblichen Mengen. Wir behalten uns vor, bei Überschreitung dieser Mengen nach Rücksprache mit dem Kunden eine Teilausführung der Bestellung zu vereinbaren. Die Kosten einer Express-Lieferung können bei uns erfragt werden.

5. Lieferfristen, Verzug
5.1 Bei Bestellungen gegen Vorauszahlung wird die Ware erst nach vollständigem Geldeingang auf unserem Konto ausgeliefert. Wir nehmen keine Reservierung der bestellten Ware bis zum Zahlungseingang vor. Falls die Ware zum Zeitpunkt der vollständigen Zahlung zwischenzeitlich ausverkauft ist und erst neu bestellt werden muss, wird der Kunden umgehend hierüber informiert.
5.2 Sollte sich eine Lieferung verzögern, weisen wir den Kunden umgehend darauf hin. Der Kunden ist in diesem Fall bis zum Eintreffen der Ware berechtigt, von der Bestellung zurückzutreten, mit der einzigen Folge, dass bereits geleistete Zahlungen umgehend zurück erstattet werden. Zu Teillieferungen sind wir berechtigt. Sie gelten als teilweise Erfüllung des Vertrages. Insoweit ist ein Rücktritt des Kunden ausgeschlossen.
5.3 Unsere üblichen Lieferfristen werden durch Ereignisse höherer Gewalt, Betriebs- oder Verkehrsstörungen in angemessenem Umfang verlängert. Wir können vom Vertrag insoweit zurücktreten, als die Ware noch nicht geliefert ist und innerhalb einer angemessen verlängerten Lieferfrist auch nicht beschafft werden kann.
5.4 Die Lieferfrist gilt als eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die Versandbereitschaft mitgeteilt wurde oder der Liefergegenstand unser Lager verlassen hat. Schadensersatzansprüche des Kunden wegen Verzug bemessen sich nach Punkt 8. dieser AGB.

6. Eigentumsvorbehalt, Forderungsabtretung
6.1 Bis zur vollständigen Bezahlung verbleiben die gelieferten Waren in unserem Eigentum. Der Kunde ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache mit äußerster Sorgfalt zu behandeln. Müssen Wartungs- und Inspektionsarbeiten vor dem Eigentumsübergang durchgeführt werden, hat der Kunden diese auf eigene Kosten rechtzeitig auszuführen. Die Ware darf ohne Offenlegung der Eigentumsverhältnisse an Dritte weder verpfändet noch übereignet werden.


7. Rügeobliegenheit, Gewährleistung
7.1 Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferte Ware nach Ablieferung bzw. Übergabe zu untersuchen und, wenn sich ein Mangel zeigt, uns diesen unverzüglich anzuzeigen. Unterlässt der Kunde die Anzeige, gilt die Ware als genehmigt, es sei denn dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Zeigt sich später ein solcher Mangel, so muss dieser unverzüglich nach der Entdeckung angezeigt werden. Anderenfalls gilt die Ware auch in Ansehung dieses Mangels als genehmigt. Wir sind berechtigt, beanstandete Lieferungen überprüfen zu lassen. Jegliche Gewährleistung entfällt, wenn der Kunde ohne unsere ausdrückliche Zustimmung an der beanstandeten Ware Änderungen vorgenommen hat oder hat vornehmen lassen. Im Rahmen von Verbrauchsgüterkäufen im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches verbleibt es bei der gesetzlichen Regelung.
7.2 Liegt im Zeitpunkt des Gefahrübergangs ein Mangel vor und verlangt der Kunde Nacherfüllung, so steht es in unserer Wahl, den Fehler zu beheben, kostenfrei Ersatz des ursprünglichen Liefergegenstandes zu leisten oder – gegen Rücklieferung – eine Gutschrift in Höhe des berechneten Wertes zu erteilen. Im Rahmen von Verbrauchsgüterkäufen im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches verbleibt es bei der gesetzlichen Regelung. Darüber hinausgehende Ansprüche, z.B. Schadenersatz, Erstattung von Folgeschäden usw. richten sich nach Punkt 8. dieser AGB.
7.3 Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt - gerechnet ab Gefahrübergang bzw. Ablieferung - 12 Monate, es sei denn, es besteht im Einzelfall kraft Gesetzes unabdingbar eine längere Verjährungsfrist. Zum Nachweis des Mangels und der Einhaltung der Verjährungsfrist bitten wir, uns das defekte Produkt einschließlich zugehöriger Rechnung vorzulegen. Im Übrigen sind Warenrücknahme oder Umtausch ausgeschlossen. Im Fall von Rücknahmen oder Umtausch aus Kulanz sind wir berechtigt, von der Gutschrift einen angemessenen, von uns zu bestimmenden Abschlag für Wertverlust und Handlungskosten vorzunehmen. Im Rahmen von Verbrauchsgüterkäufen im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches verbleibt es bei der gesetzlichen Regelung.
7.4 Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen, wenn der Kunde die Ware anders als in der Montageanleitung vorgesehen aufbaut oder verwendet.

8. Haftung
8.1 Unsere Haftung ist, gleich aus welchem Rechtsgrund, für sämtliche Schäden - ausgenommen die Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit oder Schäden nach dem Produkthaftungsgesetz - ausgeschlossen, es sei denn, der jeweilige Schaden beruht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung oder einer schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Soweit uns keine vorsätzliche Pflichtverletzung zur Last gelegt wird, ist unsere Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Dieser vorhersehbare, typischerweise eintretende Schaden umfasst nicht die Haftung für Vermögens- und sonstige Folge- oder immaterielle Schäden.
Der vorstehende Haftungsausschluss gilt nicht in Fällen, in denen eine unbegrenzte Haftung gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist.
8.2 Schadensersatzansprüche des Kunden verjähren innerhalb eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Im Rahmen von Verbrauchsgüterkäufen im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches verbleibt es bei der gesetzlichen Regelung.
8.3 Wir haften nicht für Schäden, die daraus resultieren, dass der Kunde die Ware anders als in der Montageanleitung vorgesehen aufbaut oder verwendet.


9. Erfüllungsort, Gerichtsstand
9.1 Im Falle von gerichtlichen Auseinandersetzungen ist unser Geschäftssitz Gerichtsstand. Gleiches gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder er nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland verlegt. Ebenso, falls Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt des Kunden im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind. Wir behalten uns jedoch das Recht vor, am Sitz des Kunden zu klagen.
9.2 Es gilt deutsches Recht. Die Geltung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980 (CISG) ist ausgeschlossen.
9.3 In unserem Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder mit öffentlich-rechtlichem Sondervermögen ist Erfüllungsort für die Zahlungsverpflichtung des Kunden Wermelskirchen.

10. Schlussbestimmungen
10.1 Sind einzelne AGB ganz oder teilweise nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam, so gelten die in § 306 BGB genannten Rechtsfolgen.
Sollten zwischen uns und dem Kunden vereinbarte Bestimmungen unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine solche als vereinbart, die im Rahmen des rechtlich Möglichen hinsichtlich Ort, Zeit, Maß und Geltungsbereich dem am nächsten kommt, was nach dem ursprünglichen Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmungen gewollt war.
(Stand 03/2015)

 

Allgemeine Mietbedingungen der HAKOS GmbH


1. Allgemeines
1.1 Diese Allgemeinen Mietbedingungen (im Folgenden MIETBEDINGUNGEN) sind Bestandteil jeglicher von uns geschlossener Verträge über die Vermietung unserer Maschinen, Produkte und Geräte (im Folgenden Mietsachen). Einkaufsbedingungen des Kunden sind, soweit sie mit diesen MIETBEDINGUNGEN in Widerspruch stehen, für uns unverbindlich, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprochen haben.
1.2 Mündlich, fernmündlich oder elektronisch erteilte Aufträge nehmen wir ebenfalls nur unter Einbeziehung unserer jeweils geltenden MIETBEDINGUNGEN an. Der Kunde kann diese MIETBEDINGUNGEN unter der Webadresse www.hakos-system.de jederzeit aufrufen und mit Hilfe des Internetbrowsers ausdrucken oder auf seinem Rechner speichern.
1.3 Mit Abschluss des Mietvertrages, spätestens aber mit der Entgegennahme der Mietsache gelten diese Verkaufs- und Lieferungsbedingungen als von dem Kunden angenommen.

2. Mietpreise
2.1 Die Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern keine abweichende Vereinbarung geschlossen wurde. Die jeweiligen Umlagen für die Versicherung der Mietsachen sind in den Mietpreisen enthalten.
2.2 Die Miete wird abhängig von Dauer der Mietzeit und Vereinbarung täglich, wöchentlich oder monatlich berechnet. Die Mindestmietzeit ist 1 Tag. Reinigungskosten werden gesondert in Rechnung gestellt.
2.3 Die Montage und Inbetriebsetzung ist in den Preisen grundsätzlich nicht inbegriffen und erfolgt durch den Kunden, soweit nicht etwas anderes schriftlich vereinbart ist. Werden Montage und Inbetriebsetzung durch uns ausgeführt, so berechnen wir hierfür jeweils die gültigen Montagesätze. Diese sind dem jeweiligen Angebot zu entnehmen.
2.4 Die Mietsätze verstehen sich ohne Verlade- und Abladekosten und ohne Transportkosten. Im Einzelfall können Verlade-, Ablade- und Transportkosten in den Kosten für Montage und Inbetriebsetzung enthalten sein. Dies bedarf jedoch einer gesonderten Absprache.
2.5 Die Transportkosten ab Lager- oder Absendeplatz der Geräte trägt der Kunde, ebenso die Transportkosten der Rücklieferung. Sofern wir Transportkosten auslegen, stellen wir diese dem Kunden in effektiver Höhe in Rechnung.

3. Zahlung des Mietpreises
3.1 Die Miete ist, sofern nichts anderes vereinbart, netto zzgl. der jeweils gültigen Umsatzsteuer zu zahlen.
3.2 Die Rechnungsstellung erfolgt in der Regel nach Beendigung des Mietverhältnisses. Wir sind bei länger als zwei Wochen andauernden Mietverhältnissen berechtigt, wöchentliche Zwischenrechnungen zu stellen oder Mietvorauszahlungen zu verlangen.
3.3 Bei Einleitung eines gerichtlichen Insolvenz-, Mahn- oder Vollstreckungsverfahrens, Überschreitung der Fälligkeit oder Bekanntwerden von Umständen, welche die Kreditwürdigkeit des Kunden beeinträchtigen können, vermieten wir unsere Produkte nur gegen Vorauszahlung. Weiterhin sind wir in diesen Fällen nach unserer Wahl zur außerordentlichen, fristlosen Kündigung des Mietverhältnisses berechtigt.
3.4 Rechnungen werden sofort und ohne Abzug fällig. Enthält die Rechnung im Einzelfall ein längeres oder kürzeres Zahlungsziel, geht dieses der Regelung dieser MIETBEDINGUNGEN vor.

4. Verzug mit der Zahlung des Mietpreises
4.1 Kommt der Kunde mit einer oder mehreren Mieten oder sonstigen Zahlungen ganz oder teilweise in Verzug, so sind vom Tage der Fälligkeit an bis zum Tage des Zahlungseingangs Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz, sofern an dem Mietverhältnis ein Verbraucher beteiligt ist, Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz, zu zahlen.
4.2 Ist der Kunde mit der Zahlung eines fälligen Betrages länger als 10 Tage im Rückstand, sind wir berechtigt, die Mietsache nach Setzung einer angemessenen Zahlungsfrist (in der Regel 1 Woche) auf Kosten des Kunden abzuholen und darüber anderweitig zu verfügen. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, die Mietsache und sämtliches zu der Mietsache gehörendes Zubehör herauszugeben. Die uns aus der Mietvereinbarung zustehenden Ansprüche bleiben bis zur vertragsmäßigen Beendigung des Mietverhältnisses, längstens jedoch für 30 Tage ab dem Zeitpunkt der Abholung der Mietsache, bestehen. Die Ansprüche des Kunden auf Gebrauchsüberlassung an der Mietsache entfallen mit der Abholung der Mietsache.
4.3 Wahlweise zu Punkt 4.(2) können wir für den Fall, dass der Kunde mit der Zahlung eines fälligen Betrages länger als 10 Tage im Rückstand ist, den Mietvertrag außerordentlich und fristlos kündigen, sofern wir dem Kunden unter Setzung einer angemessenen Zahlungsfrist (in der Regel 1 Woche) zur Begleichung der fälligen Forderung aufgefordert haben. Auch in diesem Fall ist der Kunde zur Herausgabe der Mietsache mitsamt Zubehör verpflichtet.

5. Kaution
5.1 Wir sind berechtigt, ohne Angabe von Gründen vor Beginn der Mietzeit eine Barkaution bis zur Höhe des jeweiligen Zeitwertes der Mietsache zu verlangen. Eine Verzinsung der Kaution erfolgt nicht. Die Kaution wird bei Rückgabe der Mietsache zur Rückzahlung fällig.

6. Einweisung / Handhabung
6.1 Der Kunde bestätigt mit seiner Unterschrift auf dem Lieferschein, dass er mit der Funktion der Mietsache vertraut ist, bzw. von einem unserer Mitarbeiter in die Bedienung der Mietsache eingewiesen wurde. Der Kunde kennt die geltenden Unfallverhütungs- und Arbeitsschutzvorschriften. Er verpflichtet sich, diese einzuhalten.

7. Mietzeit
7.1 Die Mietzeit beginnt am vereinbarten Tag mit der Übergabe der Mietsache an den Kunden oder seinen Vertreter. Die Übergabe erfolgt in der Regel an unserem Standort. Wird die Mietsache versandt, beginnt die Mietzeit mit dem Zeitpunkt der Übergabe an den Frachtführer.
7.2 Die Mietsache wird von uns in unbeschädigtem, gereinigtem und betriebs- bzw. montagefähigem Zustand zur Abholung bereitgehalten bzw. zum Versand gebracht. Der Kunde bestätigt bei Beginn der Mietzeit auf dem Lieferschein den einwandfreien Zustand der übernommenen Mietsache und den Umfang des Zubehörs. Die ordnungsgemäße Leistung gilt vom Kunden als anerkannt, wenn er nicht unverzüglich nach Entgegennahme widerspricht. Diese Regelung gilt nicht, sofern an dem Mietverhältnis ein Verbraucher beteiligt ist.
7.3 Falls Abholung oder Abruf der Mietsache durch den Kunden nicht zum vereinbarten Tag erfolgen, beginnt an diesem Tag die Mietzeit und die Gefahr geht auf den Kunden über. Wir sind in einem solchen Falle berechtigt, die Mietsache auf Kosten des Kunden einzulagern und nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Frist den Vertrag fristlos zu kündigen und Schadensersatz statt der Leistung zu verlangen.
7.4 Kommen wir bei Beginn der Mietzeit mit der Übergabe in Verzug, so kann der Kunde nach Setzung einer angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsandrohung vom Vertrag zurücktreten, wenn wir uns bei fruchtlosem Ablauf der Nachfrist weiterhin in Verzug befinden. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, es liegt grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vor. Im Falle grober Fahrlässigkeit ist die Entschädigung für jeden Arbeitstag begrenzt auf höchstens den Betrag des täglichen Mietpreises.


8. Gefahrübergang
8.1 Verladung und Transport der Mietsache erfolgen in der Regel durch den Kunden. Mit der Übergabe des Liefergegenstandes an den Kunden oder seinen Vertreter, Spediteur, Frachtführer oder Abholer, spätestens jedoch mit dem Verlassen unseres Lagers, geht die Gefahr auf den Kunden über. Der Kunde haftet auch für eine ordnungsgemäße Rücklieferung der Geräte zu unserem Lagerplatz.

9. Verlängerung der Mietzeit / Unterbrechungen der Nutzung
9.1 Die Verlängerung der vereinbarten Mietzeit bedarf unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung. Hierzu hat der Kunde rechtzeitig vor Ablauf der vereinbarten Mietzeit, mindestens aber 48 Stunden vorher, die Verlängerung bei uns zu beantragen. Unterbrechungen der Nutzung der Mietsache sind grundsätzlich im Voraus schriftlich anzumelden und genehmigen zu lassen. Nachträglich Freimeldungen werden nicht anerkannt.

10. Ende der Mietzeit / Rückgabe
10.1 Die Mietzeit endet am Tage der Rückgabe oder bei Versendung mit dem Eintreffen der Mietsache auf unserem Lagerplatz, frühestens jedoch mit Ablauf der vereinbarten Mietzeit.
10.2 Ist die Abholung der Mietsache durch uns vereinbart, hat der Kunde die genaue Übergabezeit mit uns abzustimmen. Kann die Abholung aufgrund von Umständen, die der Kunde zu vertreten hat, nicht durchgeführt werden (z.B. kein Zugang, fehlende Schlüssel, keine Person zur Übergabe vorhanden), so verlängert sich die Mietzeit entsprechend und der Kunde hat die Kosten einer erneuten Anfahrt zu tragen. In diesem Fall hat der Kunde unverzüglich die Abholung erneut mit uns abzustimmen.
10.3 Gibt der Kunde die Mietsache nach Ende der Mietzeit trotz Aufforderung nicht zurück (etwa bei Verlust oder Untergang der Mietsache), so hat der Kunde uns Schadensersatz in Höhe des Wiederbeschaffungspreises einer gleichwertigen Sache zu leisten. Bis zum Eingang der Ersatzleistung wird die normale Miete in Rechnung gestellt. Diese Ersatzpflicht besteht auch, wenn eine Beschädigung an der Mietsache vorliegt und der Umfang der Beschädigung einem wirtschaftlichen Totalverlust gleichkommt. Bei Streitigkeiten über den Zeitwert der Mietsache holen die Parteien ein Sachverständigengutachten ein. Uns steht kein Schadensersatzanspruch zu, wenn die fehlende Rückgabe auf Umständen beruht, welche allein wir zu vertreten haben.
10.4 Für den Fall, dass die Mietsache erst nach dem im Mietvertrag vereinbarten Zeitpunkt zurückgegeben wird, gelten für den Zeitraum zwischen Ende des Mietvertrages und tatsächlicher Rückgabe der Mietsache die jeweils geltenden Mietgebühren als Nutzungsersatz vereinbart.
10.5 Der Kunde ist verpflichtet, die Mietsache in ordnungsgemäßem, unbeschädigtem und betriebs- bzw. montagefähigem Zustand zurückgeben. Die Rücknahme der Mietsache durch uns erfolgt unter dem Vorbehalt einer vollständigen Überprüfung des ordnungsgemäßen Zustandes. Wir erkennen Rückgabe der Mietsache als ordnungsgemäß an, wenn keine Mängelanzeige binnen 10 Arbeitstagen versendet wird.
10.6 Fehlende Teile der Mietsache sowie erforderliche Reinigungs- und Instandsetzungsarbeiten stellen wir dem Kunden gesondert in Rechnung. Wir sind zur Geltendmachung weiterer Schadensersatzansprüche wegen der verspäteten oder nicht ordnungsgemäßen Rückgabe der Mietsache berechtigt, es sei denn, der Kunde weist nach, dass er den Schaden nicht zu vertreten hat. Alle anfallenden Reparaturarbeiten, die der Kunde zu vertreten hat, werden mit 50,00 Euro pro angefangene Stunde plus Materialkosten und zzgl. der jeweils geltenden MwSt. in Rechnung gestellt. Alle anfallenden Reinigungsarbeiten, die der Kunde zu vertreten hat, werden mit 40,00 Euro pro angefangene Stunde plus Materialkosten und zzgl. der jeweils geltenden MwSt. in Rechnung gestellt.

11. Unsere Rechte und Pflichten
11.1 Wir haben das Recht, die Mietsache jederzeit zu besichtigen.
11.2 Bei Feststellung einer nicht ordnungsgemäßen Behandlung, Wartung oder Überbeanspruchung der Mietsache können wir den Vertrag fristlos kündigen und die Mietsache auf Kosten des Kunden abholen lassen.
11.3 Wir bringen die Geräte in einwandfreiem und betriebsfertigem Zustand zum Versand oder halten sie zur Abholung bereit. Mängel der Mietsache, die wir zu vertreten haben, beseitigen wir innerhalb angemessener Zeit. Der Kunde hat uns zur Vornahme aller Mängelbeseitigungen die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben.

12. Rechte und Pflichten des Kunden
12.1 Bei Ausfall der Mietsache aus Gründen, die von uns zu vertreten sind über einen Zeitraum von 2 Tagen hinaus ist der Kunde, sofern ihm keine Austauschmietsache zur Verfügung gestellt wurde, zu einer entsprechenden Mietminderung berechtigt.
12.2 Der Kunde verpflichtet sich, uns den jeweiligen Stand- bzw. Einsatzort der Mietsache schriftlich anzuzeigen. Beim Transport der Mietsache durch den Kunden ist allein der Kunde für die Einhaltung der zulässigen Nutzlasten, Achslasten und Ladungssicherungen verantwortlich.
12.3 Der Kunde verpflichtet sich, die Mietsache ordnungsgemäß zu handhaben, zu pflegen und zu reinigen. Insbesondere verpflichtet er sich, die Mietsache nur für die konstruktiven bzw. angedachten Verwendungszwecke zu benutzten. Eine Zweckentfremdung ist verboten bzw. hat der Kunde zu verantworten.
12.4 Auftretende Störungen, Schäden und Mängel sowie Verlust oder Untergang der Mietsache sind uns unverzüglich zu melden. Bei Diebstahl oder Sachbeschädigung durch Dritte ist eine Anzeige bei der Polizei zu erstatten.
12.5 Der Kunde ist verpflichtet, erforderliche Reparaturen, auch wenn diese durch höhere Gewalt verursacht wurden, sofort durch unser Personal unter Verwendung von Original-Ersatzteilen durchführen zu lassen. Die Kosten hierfür trägt der Kunde, soweit nicht die Reparatur infolge von normalem Verschleiß erforderlich war oder durch unser Verschulden verursacht worden ist.

13. Unter- / Weitervermietung, Ansprüche Dritter
13.1 Der Kunde ist nicht berechtigt, die Mietsache ohne unsere schriftliche Einwilligung an Dritte unterzuvermieten oder weiterzugeben oder die Mietsache ins Ausland zu schaffen. Noch ist der Kunde berechtigt, Rechte aus diesem Vertrag abzutreten oder Dritten Rechte irgendeiner Art an der Mietsache einzuräumen. Ausnahmen bedürfen unserer vorherigen schriftlichen Genehmigung.
13.2 Sollte ein Dritter durch Beschlagnahme, Pfändung oder dergleichen Rechte an der Mietsache geltend machen, so ist der Kunde verpflichtet, uns hiervon unverzüglich unter Beifügung des Pfändungsprotokolls durch Einschreibebrief zu benachrichtigen und den Dritten von dem bestehenden Mietvertrag in Kenntnis zu setzen.

14. Aufrechnung / Zurückbehaltungsrecht
14.1 Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden nicht zu. Dies gilt im Geschäftsverkehr mit Verbrauchern nicht, soweit der Gegenanspruch aus demselben Vertrag entstand. Eine Aufrechnung durch den Kunden ist nur zulässig, wenn seine Gegenforderungen von uns für unbestritten erklärt werden oder rechtskräftig festgestellt sind.

15. Verjährung von Ansprüchen wegen Veränderung / Verschlechterung
15.1 Unsere Ersatzansprüche wegen Veränderungen oder Verschlechterungen der Mietsache verjähren in Abweichung von § 548 BGB in einem Jahr. Ansonsten gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

16. Haftung
16.1 Unsere Haftung ist, gleich aus welchem Rechtsgrund, für sämtliche Schäden - ausgenommen sind die Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit oder Schäden nach dem Produkthaftungsgesetz - ausgeschlossen, es sei denn, der jeweilige Schaden beruht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung oder einer schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Soweit uns keine vorsätzliche Pflichtverletzung zur Last gelegt wird, ist unsere Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Dieser vorhersehbare, typischerweise eintretende Schaden umfasst nicht die Haftung für Vermögens- und sonstige Folge- oder immaterielle Schäden. Die vorstehende Haftungsbegrenzung gilt nicht in Fällen, in denen eine unbegrenzte Haftung gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist.
16.2 Wir haften nicht für anfängliche Mängel im Sinne des § 536a BGB.
16.3 Schadensersatzansprüche des Kunden verjähren innerhalb eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Im Rahmen von Verbrauchsgüterkäufen im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches verbleibt es bei der gesetzlichen Regelung.

17. Erfüllungsort, Gerichtsstand
17.1 Im Falle von gerichtlichen Auseinandersetzungen ist unser Geschäftssitz Gerichtsstand. Gleiches gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder er nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland verlegt. Ebenso, falls Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt des Kunden im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind. Wir behalten uns jedoch das Recht vor, am Sitz des Kunden zu klagen.
17.2 Es gilt deutsches Recht.
17.3 In unserem Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder mit öffentlich-rechtlichem Sondervermögen ist Erfüllungsort für die Zahlungsverpflichtung des Kunden Wermelskirchen.

18. Schlussbestimmungen
18.1 Sind einzelne MIETBEDINGUNGEN ganz oder teilweise nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam, so gelten die in § 306 BGB genannten Rechtsfolgen.
Sollten zwischen uns und dem Kunden vereinbarte Bestimmungen unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine solche als vereinbart, die im Rahmen des rechtlich Möglichen hinsichtlich Ort, Zeit, Maß und Geltungsbereich dem am nächsten kommt, was nach dem ursprünglichen Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmungen gewollt war.

(Stand 03/2015)